Regensburg besetzt!

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Schülerdemo 05.03.2010

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Demo_05.03._Web
Die AG Schüler veranstaltet unter diesem Motto eine Demo am 05.03.2010 für ein gerechtes und demokratisches Schulsystem. Beginn ist um 14.00 Uhr am Domplatz in Regensburg.
Komm vorbei und demonstriere mit für kleinere Klassen, geringeren Leistungsdruck, wirkliche Lernmittelfreiheit und individuelle Förderung!
Im Anschluss findet ein alternativer Bildungsgipfel in der Uni Rgensburg statt, mit Vorträgen und Diskussionen rund um das Thema Bildung.

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In der Mediathek findet ihr die Plakate und die Flyer zum download, selberausdrucken und verteilen. Viel Spaß beim mobilisieren!

Schülerdemonstration am 12.2. in München

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Am 12. Februar 2010 findet in München eine Schülerdemonstration gegen das G8 statt.

Forderungen

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Forderungen der AG Schüler – Stand 17.2.2010

 

1. Wirkliche Lehrmittelfreiheit bzw. Verbesserung der finanziellen Situation der Schulen

 

  • Sowohl Materialkosten (also zB. Kopiergeld) als auch die Kosten für Arbeitsmaterialien (Lektüren, Wortschätze, Arbeitshefte etc.) sollen vom Staat übernommen werden. Bücher, die mehrmals verwendet werden können, sollten von der Schule über einen längeren Zeitraum angeschafft werden und für die Schüler zur Ausleihe bereitstehen.

  • Generell ist zu sagen, dass alles, was im Lehrplan steht bzw. für die Schüler verpflichtend ist, vom Staat bzw. von der Schule gezahlt werden muss.

  • So sind auch die Kosten für Exkursionen, die während der Schulzeit stattfinden und zum Unterricht bzw. der schulischen Bildung beitragen (zB. Besuche in Museen oder Gedenkstätten) vom Staat zu tragen.

  • Für Exkursionen, die nicht im Lehrplan stehen bzw. nicht unmittelbar für den Unterricht notwendig sind, aber trotzdem während der Unterrichtszeit stattfinden und für die Schüler verpflichtend sind (zB. Wandertage, Besuch von Kunstausstellungen), soll für jede Schule ein bestimmtes Kontingent zur Verfügung gestellt werden. Über derartige Exkursionen und damit die Verwendung des Geldes haben sowohl Schüler als auch Lehrer bzw. das Direktorat zu entscheiden. So können Lehrer verschiedene Exkursionen vorstellen und die Schüler entscheiden anschließend, ob sie daran teilnehmen möchten.

  • Bus- und Bahntickets sollen für Schüler, die 3 km oder weiter von der Schule entfernt wohnen, bis zum Ende der Schulzeit kostenlos bleiben. Das Argument, dass man mit dem Abschluss der 10. Klasse die mittlere Reife erreicht hat und sich von da an nur noch „freiwillig weiterbildet“, verletzt die gesetzlich festgelegte Schulwegfreiheit, die in allen Bundesländern außer Bayern durchgesetzt ist.

  • Jede Schule muss einen freien und kostenlosen Zugang für alle Schüler zu neuen Medien bieten.

  • Jede Schule muss eine freie und kostenlose Nutzung der Bibliothek für alle Schüler garantieren. Bibliotheken sollen sinnvoll ausgebaut werden und für Schüler nötige und sinnvolle Fachbücher und -zeitschriften bereitstellen.

  • Jede Schule muss mindestens einen Raum bieten, in welchem SchülerInnen den ganzen Tag über zB. während Freistunden konzentriert lernen können.

  • Die Mittel für Seminare der neuen Oberstufe müssen erhöht werden. Die 300 Euro, die pro Seminar angesetzt sind, werden meist bereits für einen Vortrag ausgegeben, was dazu führt, dass Lehrer den Unterricht teilweise aus eigener Tasche bezahlen.

 

2. Individuelle Förderung

 

  • Sprachförderung: Lieber „Vorlese“ als „Nachlese“ durch präventiven, kostenlosen Zusatzunterricht von der Grundschule an. Bei der Feststellung von Förderungsbedarf ist für kostenlosen Förderunterricht zu sorgen. Die Eltern sollen mit gefördert werden.

  • Alle Schulen sollen freiwilligen, zusätzlichen Unterricht für Schüler mit Förderungsbedarf bieten. Dabei sollen Gruppen mit begrenzter Schülerzahl zur intensiven Wiederholung des Gelernten gebildet werden. Alle Hauptfächer, in denen Bedarf besteht, müssen als solche Kurse angeboten werden. Diese sollen nachmittags stattfinden.

  • Schüler können am Anfang des Jahres selbst wählen, ob und in welchem Unterricht sie spezielle Förderung benötigen. Eine Regelung, dass alle Schüler mit einer schlechten Note in einem gewissen Fach dazu einen solchen Zusatzunterricht belegen sollen, finden wir nicht sinnvoll, da durch den Zwang ein konstruktives Arbeiten unmöglich gemacht wird. Außerdem dürfen auch „gute Schüler“ nicht von einem zusätzlichen Förderungsprogramm abgehalten werden.

    Es muss darauf geachtet werden, dass dieser Förderungsunterricht wirklich eine intensive Wiederholung darstellt und nicht zu normalen Unterrichtsstunden „verkommt“. Das Niveau des Unterrichts muss immer dem des schwächsten Schülers angeglichen werden.

  • So sollen in diesen Kleingruppen zur Intensivierung des Gelernten Schüler zusammengefasst werden, die sich ungefähr auf dem selben Leistungsniveau befinden. Während einige Kurse eine Wiederholung zum besseren Verständnis des Gelernten darstellen und somit eine Alternative zur von Schülern häufig kostenpflichtig in Anspruch genommenen „Nachhilfe“ darstellen, bieten andere leistungsstarken Schülern die Möglichkeit, ihre Interessen zu vertiefen und sich freiwillig weiterzubilden. In den Nachmittagskursen besteht so die Möglichkeit für jeden Schüler, freiwillige und individuelle Förderung zu bekommen, welche im täglichen Unterricht kaum möglich ist.

  • Zu überlegen wäre, dass Schüler von einem anderen Lehrer unterrichtet werden als dem, den sie im jeweiligen Fach im „normalen“ Unterricht haben. So bekommen sie den Unterrichsstoff einmal auf andere Weise erklärt und haben nicht das Gefühl, vom Lehrer als schlecht „abgestempelt“ zu werden. Zudem ist so gesichert, dass die Schüler nicht aus Angst, dass sich dies auf ihre Noten im „normalen“ Unterricht auswirkt, zB. auf Fragen verzichten.

  • Die Intensivkurse dürfen auf keinen Fall im Zeugnis erwäht werden.

 

3. Verbesserung der Lernverhältnisse

  • Die Klassenstärke darf 25 Schüler nicht überschreiten. In der Oberstufe des Gymnasiums darf die Kursstärke 20 Schüler nicht überschreiten. Trotzdem darf davon das Lehrangebot nicht beeinträchtigt werden.

  • Es sind ausreichend Lehrkräfte anzustellen, damit ein breites Lehrangebot ermöglicht werden kann.

  • Ist ein Lehrer länger als eine Woche durch Krankheit etc. verhindert, muss die Klasse eine kompetente Vertretung bekommen, die den Unterricht weiterführt.

     

4. Geringere Stoff- und Prüfungsdichte

  • Die Lehrpläne sollen sinnvoll gekürzt werden. Sie müssen den Stundenzahlen angeglichen werden und Zeit für Wiederholung und Intensivierung des Gelernten bieten.

  • In der Oberstufe des Gymnasiums soll die verpflichtende Halbjahreswochenstundenzahl 115 Stunden nicht überschreiten.

  • Außerhalb der Oberstufe sollen nachmittags nur Nebenfächer, also Sport, Kunst, Musik oder Religion stattfinden.

  • Pro Woche dürfen höchstens zwei angekündigte Leistungsnachweise stattfinden. Auch zB. ein Referat zählt hierbei zu einem angekündigten Leistungsnachweis.

  • In der Schule soll ein stärkerer Fokus auf die Vermittlung von methodischen Kompetenzen gelegt werden.

  • In Klausuren soll die zur Verfügung gestellte Zeit sinnvoll den Anforderungen angeglichen werden.

 

5. Mündliche Noten

 

  • Das Verhältnis zwischen mündlichen und schriftlichen Noten soll 1:1 sein.

  • Jeder Lehrer soll eine schriftliche Begründung für jede mündliche Note vorzeigen können, die er einem Schüler einträgt. Auf Nachfrage soll diese vom Schüler eingesehen werden können. Dies dient der besseren Nachvollziehbarkeit und Transparenz von mündlichen Noten, die häufig sehr subjektiv sind.

  • Mündliche Noten, die aus Unterrichtsbeiträgen hergeleitet werden, dürfen nicht das Produkt einer Stunde sein. Vielmehr sollen diese die Gesamtleistung der Schüler bewerten. So sollen Unterrichtsbeitragsnoten über einen Zeitraum von mehreren Wochen entstehen.

     

6. Umstrukturierung der gymnasialen Oberstufe

  • Das Abitur soll aus der Prüfung in vier Fächern bestehen: einer Sprache (Fremdsprache oder Deutsch), einer Naturwissenschaft bzw. Mathe, einem gesellschaftswissenschaftlichen und einem frei wählbaren Fach.

  • Zwei dieser Abiturprüfungen sollen schriftlich, zwei mündlich abzuleisten sein.

  • In der Oberstufe muss die Möglichkeit der individuellen Schwerpunktlegung durch Leistungs- und Grundkurse gegeben sein.

  • Von den Seminaren der neuen Oberstufe soll das P-Seminar beibehalten werden. Dieses soll im 1. und 2. Semester der Oberstufe stattfinden. Die Inhalte des W-Seminars, also das Erlernen von Methoden zum wissenschaftlichen Arbeiten, sollen in die Leistungskurse mit einfließen.

  • Die Facharbeit soll, wie im G8 geplant, 10-15 Seiten umfassen, und im 3. Semester der Oberstufe angefertigt werden.

  • Religionsunterricht soll in der Oberstufe für alle Schüler durch ein Fach ersetzt werden, das Philosophie, Ethik und Religionswissenschaft abdeckt.

  • Kunst, Musik und Sport sollen in der Oberstufe auf einer Ebene gehandelt werden. Deshalb müssen von diesen drei Fächern zwei gewählt werden. Sport soll somit ab der Oberstufe kein verpflichtendes Fach mehr sein, sondern ein Wahlpflichtfach.

     

7. Personalverhältnisse an Schulen

 

  • Lehramtstudenten sollen eine verstärkte pädagogische Ausbildung erfahren. Hierbei lehnen wir uns an die Forderungen der AG Lehramt Regensburg an.

  • Quereinsteiger, die nach einer längeren Anstellung in der Wirtschaft oder Forschung in die Lehre wechseln, müssen stark geprüft werden. Sie sollen eine ausführliche pädagogische, rhetorische und didaktische Schulung erhalten.

     

8. Demokratisierung der Schulen

 

  • Die Schülervertretungen müssen in ihrem Handlungsspielraum gestärkt werden.

  • Sie sollen über eine gewisse Finanzautonomie verfügen. So sollen die Schülervertretungen eine bestimmte Summe aus dem Jahreshaushalt der Schule erhalten, über welche sie frei verfügen können. Die Schulleitung kann zu finanziellen Entscheidungen der SMV ein Veto einlegen.

  • Bei Entscheidungen auf Schulebene sollen die Schülervertretungen nicht nur Mitsprache-, sondern Mitbestimmungsrecht haben.

  • Den Schülervertretungen ist Einsicht in den Finanzhaushalt der Schule zu gewähren, um die notwendige Transparenz zu schaffen.

     

9. Zentralabitur

 

  • Bildung soll nicht länger Länder-, sondern Bundesangelegenheit sein.

  • Sämtliche Abschlüsse sowie alle Lehrpläne müssen deutschlandweit angeglichen werden.

  • Dabei sollen allerdings kulturelle und regionale Unterschiede, zB. im Geschichts- oder Geographieunterricht, beachtet werden.

 

Punkte, die auf unbestimmte Zeit verschoben wurden:

  • Ein System, mit welchem Lehrer durch SchülerInnen bzw. Externe ausreichend geprüft werden.

  • Gesamtschule bzw. längeres gemeinsames Lernen

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