Forderungskatalog der AG-Lehramt
1. Elementarisierung und Entschulung des Lehramtsstudiums
2. Vergleichbarkeit der Lehramtsstudiengänge
3. Erhöhung der Regelstudienzeit
4. Leistungspunktzahl pro Veranstaltung
B) Lehramtsspezifische Koordinationsstelle
C) Mehr Praxisbezug im Studium
3. Ersetzen des Betriebspraktikums durch ein soziales Praktikum
4. Einführung eines Praxissemesters
2. Verringerung des Leistungsdrucks
4. Ausbildung der SeminarlehrerInnen
6. Psychologische Betreuung im Referendariat
7. Verteilungssystem im Ministerium
1. Elementarisierung und Entschulung des Lehramtsstudiums
Überfrachtete Studienpläne, eine Vielzahl an Prüfungen, knappe Regelstudienzeiten und Anwesenheitspflicht führen zu einer Verschulung des Studiums. Gegenüber der alten LPO wurde das Lehramtsstudium um den umfangreichen Pflichtbereich EWS (Erziehungswissenschaften) erweitert ohne die Regelstudienzeit zu erhöhen. Der damit verbundene Leistungs- und Zeitdruck erschwert sowohl ein interdisziplinäres Studium, eine individuelle Profilbildung außerhalb der universitären Pflichtveranstaltungen als auch die Vereinbarkeit von Familie und Studium.
- Eigene Schwerpunkte
Unzureichende Flexibilität der Lehrpläne oder deren mangelhafte Umsetzung schränkt die Lehramtsstudierenden in ihrer individuellen Zeitgestaltung und Persönlichkeitsentwicklung erheblich ein. Vielmehr ist es notwendig, den Studierenden eine eigene Schwerpunktsetzung und Gestaltungsfreiheit innerhalb ihres Studiums zu ermöglichen.
Wir fordern daher, dass die Lehramtsstudierenden nach Abschluss der Basismodule aus einem breiten Stoffangebot frei wählen können und dafür an weniger verpflichtenden Kursen teilnehmen müssen.
- Änderung der Prüfungsmodalitäten
Das derzeitige Lehramtsstudium führt zu einem rein prüfungsorientierten Lernen, bei dem nicht nur die Vielfalt des Studiums, sondern auch der Studierende selbst und seine persönliche Entwicklung auf der Strecke bleiben. Dies verhindert nachhaltiges Lernen.
Des Weiteren ist der derzeitigen LPO die Möglichkeit einer Nachprüfung noch im selben Semester oft nur als Option gegeben, über deren Ausübung der jeweilige Dozent entscheidet. Dies führt häufig dazu, dass die Möglichkeit einer zeitnahen Nachprüfung bei Nichtbestehen eines Leistungsnachweises nicht gegeben ist. Dadurch müssen Kurse wiederholt werden, wodurch sich ganze Module um bis zu einem Jahr verschieben, was die Studienzeit unnötig verlängert und die Belastung der Studierenden erhöht.
Wir fordern daher alternative Formen der Leistungserhebung, die flexibel an den jeweiligen Kursinhalt angepasst sind. Zusätzlich fordern wir die Einführung von mindestens zwei Nachprüfungsterminen für jede Veranstaltung im selben Semester, um den Studierenden die Möglichkeit einer langfristigen Planung ihres Studiums und das Einhalten der Regelstudienzeit zu gewährleisten.
- Anwesenheitspflicht
Wir fordern eine Verringerung der Anwesenheitspflicht. Eine Anwesenheitspflicht kann nur in sachlich begründeten Ausnahmefällen, welche fakultätsspezifisch unter Mitbestimmung der StudentInnen ausgehandelt werden, bestehen. Der erhöhte Arbeitsaufwand und die Dauerüberprüfung im Lehramtsstudium führen dazu, dass die sozialen Freiräume der Studierenden und die Möglichkeiten eines Nebenverdienstes zur Finanzierung des Studiums erheblich eingeschränkt werden. Auch hier sind die dafür nötigen Freiräume gefordert.
- Inhaltliche Überarbeitung
Die Berufsorientierung im Lehramtsstudium ist deutlich zu gering. Die Lehramtsstudierenden haben zu wenige Möglichkeiten fachdidaktische Kompetenzen während des Studiums zu entwickeln.
Wir fordern deshalb eine Angleichung der in fachdidaktischen Veranstaltungen abzuleistenden Leistungspunkte für alle Schularten, bei gleich bleibender Gesamtleistungspunktzahl.
2. Vergleichbarkeit der Lehramtsstudiengänge
Hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Lehramtsstudiengänge wurden durch die Modularisierung drei wesentliche Ziele verfehlt.
Erstens driftet die Umsetzung der LPO an den bayerischen Universitäten stark auseinander. Die großen bayerischen Universitäten für Lehrerbildung (z.B. Regensburg, Würzburg und München) bieten mehr Veranstaltungen an als kleinere und vergeben daher, nach dem ihnen vom Ministerium zugestandenen Ermessensspielraum, weniger Leistungspunkte auf die einzelnen Kurse. Die daraus resultierende Diskrepanz beläuft sich in manchen Fällen auf über zehn Kurse. Das führt zu einer Abwanderung der Studierenden an kleinere Universitäten, einer Erschwerung beim Studienortwechsel und einer unnötigen Verlängerung der Studienzeit an den genannten großen Universitäten.
Zweitens bestehen große Unterschiede zwischen den einzelnen Fächern. Vergleicht man verschiedene Fächer miteinander, so stellt man fest, dass trotz gleicher Leistungspunktvergabe ein unterschiedlicher Arbeitsaufwand vorausgesetzt wird.
Drittens stellen die mit der neuen LPO eingeführten Modulprüfungen einen grundsätzlich neuen Prüfungstypus dar, der sich inhaltlich nur auf das abgeprüfte Modul beziehen soll. Dies wird (gerade in Regensburg) von vielen Lehrstühlen derzeit noch nicht umgesetzt. Stattdessen wird die Modulprüfung mit bisherigen, wesentlich umfangreicheren Prüfungen gleichgesetzt, was zu einer enormen zusätzlichen Belastung für die Lehramtsstudierenden führt.
Wir fordern deshalb hinsichtlich dieser Punkte die ordnungsgemäße Umsetzung der neuen LPO und die Durchsetzung der Vergleichbarkeit aller bayerischen Lehramtsstudiengänge untereinander.
3. Erhöhung der Regelstudienzeit
Mit der neuen LPO wurde eine starke Erhöhung der abzulegenden Kurse festgesetzt, ohne jedoch die Studienzeit in angemessener Weise zu erweitern. Dadurch ist eine unzumutbare Belastung der Lehramtsstudierenden entstanden, vor allem weil die StudentInnen nach Ende der Regelstudienzeit nicht mehr von Bafög-Zahlungen unterstützt werden.
Wir fordern eine Verlängerung der Regelstudienzeit um mindestens zwei Semester, die an die Erhöhung der Lehrinhalte angepasst ist, auch um ein tiefer gehendes Studium zu ermöglichen.
4. Leistungspunktzahl pro Veranstaltung
Mit der Einführung der neuen LPO hat sich der wöchentliche Arbeitsaufwand eines Lehramtsstudierenden nahezu verdoppelt, wenn man das Studium in Regelstudienzeit abschließen soll. Dies wird vor allem bedingt durch die geringe Zahl an Leistungspunkten die dem Studierenden pro Veranstaltung zugeschrieben werden und die in fast jedem Kurs abzulegende Klausur verlängert die Studienzeit der Studierenden auf eine nicht hinnehmbare Weise.
Wir fordern eine Erhöhung der Leistungspunkte pro Lehrveranstaltung, die an den jeweiligen Arbeitsaufwand des Kurses angepasst ist und damit einhergehend eine Entschlackung des Studiums.
Wir fordern ein umfangreiches Angebot von bepunkteten Kursen zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen für das Lehramtsstudium an den bayerischen Universitäten.
Hierzu zählen zum Beispiel Stimmbildung, Rhetorik, Mediation, interkulturelle Kompetenz, Visualisierung und Medieneinsatz, Zeitmanagement und Kommunikationstraining. Diese Qualifikationen sind für den Lehrberuf von essentieller Wichtigkeit, um im Klassenzimmer schüler- und fachgerecht agieren zu können.
Durch das Absolvieren der genannten Kurse müssen Leistungspunkte für den Optionalen und Freien Bereich erworben werden können.
Um den Einführungsprozess zu erleichtern, bleibt es den Universitäten vorerst freigestellt, das schon bestehende Angebot an Softskill-Kursen von außeruniversitären Organisationen, wie zum Beispiel den bayerischen Lehrerverbänden, als Lehrveranstaltungen aufzunehmen und zu bepunkten.
B) Lehramtsspezifische Koordinationsstelle
Die mit der Modularisierung entstandenen Koordinationsprobleme werden nicht durch die abgeschlossene
Umsetzung des Bolognaprozesses gelöst, sondern sind von dauerhafter Natur. Daher müssen lehramtsspezifische
Koordinationsstellen geschaffen, von Anfang an verstetigt und aus staatlichen Mitteln ausreichend finanziert werden.
Für diese Stellen ergeben sich unter anderem folgende Aufgabengebiete:
- Inneruniversitäre Vermittlung zwischen den verschiedenen Fakultäten und Lehrstühlen
- Terminkoordination, die insbesondere in den Pflichtveranstaltungen Überschneidungen verhindert
- Vernetzung und Absprachen mit anderen bayerischen Universitäten, um beispielsweise einen reibungslosen Universitätswechsel zu ermöglichen
Wir fordern deshalb eine lehramtsspezifische Koordinationsstelle an jeder bayerischen Universität.
C) Mehr Praxisbezug im Studium
Die Berufsfeldorientierung im Lehramtsstudium ist deutlich zu gering. Die Lehramtsstudierenden haben zu wenige Möglichkeiten pädagogische Kompetenzen während des Studiums zu entwickeln.
Viele Studierende stellen erst im Referendariat fest, dass sie nicht für den Lehrerberuf geeignet sind. Um die Lehramtsstudierenden besser auf ihren Beruf vorbereiten zu können und genug Reflexionsmöglichkeiten zu gewährleisten, muss der Praxisanteil innerhalb des Studiums deutlich erhöht werden.
Wir fordern die Einführung eines verpflichtenden einwöchigen Seminars zur Selbstüberprüfung der psychosozialen Basiskompetenzen im Hinblick auf die Eignung für den Lehrberuf. Das Seminar muss spätestens zum Ende des ersten Semesters absolviert sein.
2. Orientierungspraktikum
Das Orientierungspraktikum soll den Lehramtsstudierenden als Selbstüberprüfung für die Eignung zum Lehrberuf dienen. In der derzeitigen Form ist jedoch durch die bloße Beobachtung des Unterrichts der Wechsel von der Schüler- zur Lehrerperspektive nicht möglich. Deshalb sollten erste Unterrichtsversuche ermöglicht werden, bei denen die Lehramtsstudierenden eine ausführliche Betreuung erhalten. Um festzustellen, ob die gewählte Schulart die richtige ist, soll das Orientierungspraktikum verpflichtend mindestens eine Woche an einer anderen Schulart als der gewählten abgeleistet werden.
3. Ersetzen des Betriebspraktikums durch ein soziales Praktikum
Wir fordern die Abschaffung des Betriebspraktikums, da die angegebene Begründung in § 34 Abs.1 Nr.1 der LPO nicht erfüllt ist. Der geforderte „Einblick in die Berufswelt“ ist nicht gegeben.
Anstelle des Betriebspraktikums muss ein verpflichtendes soziales Praktikum eingeführt werden, um die sozialen und pädagogischen Kompetenzen der Lehramtsstudierenden zu stärken. Dieses vierwöchige Praktikum soll vor oder während des Grundstudiums in einer sozialen oder pädagogischen Einrichtung außerhalb der Schule abgeleistet werden, wobei der Zivildienst, das freiwillige soziale Jahr oder eine Ausbildung im sozialen Sektor angerechnet werden können.
Das Blockpraktikum und das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum sind als studienintegrierte Praxisausbildung unzureichend. Wir fordern deshalb deren Ersatz durch die Einführung eines Praxissemesters. Dieses Praxissemester soll im 3. oder 4. Semester in beiden Unterrichtsfächern abgeleistet werden, um bereits früh in der Lehrerbildung eine ausführliche Konfrontation mit dem Beruf zu gewährleisten.
Die PraktikantInnen werden an den Schulen von ausgebildeten PraktikumslehrerInnen betreut, die den PraktikantInnen bei ihren Unterrichtsversuchen beratend zur Seite stehen. Diesen Mentoren und Mentorinnen werden dafür entsprechend Unterrichtsstunden angerechnet.
Zusätzlich besuchen die Lehramtsstudierenden im Praxissemester begleitende pädagogische und didaktische Seminare an ihrer Hochschule. In diesen Kursen werden ihnen methodische Grundlagen vermittelt, die sie an der Schule in die Praxis umsetzen können. Dazu ist eine enge Zusammenarbeit von Schule und Hochschule notwendig.
Die Studierenden sind im Praxissemester von der Zahlung von Studiengebühren freigestellt und erhalten eine Vergütung in Höhe des geltenden Bafög Satzes.
Das Praxissemester dient der Ausbildung der Lehramtsstudierenden, nicht der personellen Aufstockung der Praktikaschulen. Es darf deshalb nicht zu einem Abbau von Lehrstellen an den Praktikaschulen kommen.
Das Praxissemester kann auch im Ausland als Fremdsprachenassistent erfolgen.
Während des Praxissemesters erfolgt eine umfangreiche Evaluation der Erfahrungen sowohl durch die Studierenden als auch durch die betreuende Lehrkräfte, aus der in einem abschließenden Gespräch eine Empfehlung an die Lehramtsstudierenden erarbeitet wird.
Das Referendariat stellt momentan den einzigen berufsfeldorientierten Ausbildungsabschnitt in der Lehrerbildung dar. In dieser Zeit sollen die ReferendarInnen sich auf ihren späteren Beruf vorbereiten, didaktische und methodische Kompetenzen entwickeln und erproben. Dies ist jedoch derzeit durch hohen Prüfungsstress, schlechte Bezahlung und die große Abhängigkeit von einzelnen AusbilderInnen nicht möglich.
Wir fordern deshalb eine Überarbeitung des Referendariats in folgenden Punkten:
Die derzeitige Dreiteilung des Referendariats, dessen Phasenwechsel stets mit einem Umzug der ReferendarInnen verbunden ist, zerstört soziale Beziehungen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Schule und erzeugt eine unnötige zeitliche wie auch finanzielle Belastung.
Wir fordern für alle Schularten den durchgehenden Einsatz der ReferendarInnen an einer Schule und die Zuteilung zu einer räumlich nahen Seminarschule, sofern dies von den ReferendarInnen gewünscht wird.
Ein halbes Jahr des Referendariats soll in das Lehramtsstudium in Form eines Praxissemesters integriert werden, damit die Studierenden bereits während ihrer Ausbildung feststellen können, ob sie den Berufsanforderungen gerecht werden.
2. Verringerung des Leistungsdrucks
Momentan herrscht im Referendariat vom ersten Tag an hoher Leistungsdruck. Dadurch haben die ReferendarInnen keine Möglichkeit eigene Unterrichtskonzepte zu entwickeln und zu erproben. Stattdessen werden die ReferendarInnen den individuellen Vorstellungen ihrer SeminarlehrInnen unterworfen.
Wir fordern die Möglichkeit für die ReferendarInnen, innerhalb des Referendariats Unterrichtskonzepte nach eigenen Vorstellungen, jenseits der Vorgaben ihrer SeminarlehrerInnen, zu erproben.
3. Bezahlung
Referendare müssen etwa zwei Drittel der Stunden eines vollständig ausgebildeten Lehrers an ihrer Zweigschule halten. Dazu kommen weitere Kurse und Prüfungen in der Seminarschule, sowie Vor- und Nachbereitung der zu haltenden Stunden. Dieser enormen Arbeitsbelastung steht eine vollständig unzulängliche Bezahlung von etwa 1000€ Brutto im Monat gegenüber, was etwa einem Drittel des Gehalts entspricht, das eine vollständig ausgebildete Lehrkraft bezieht.
Wir fordern daher eine der Arbeitsbelastung angemessene Bezahlung.
4. Ausbildung der SeminarlehrerInnen
Die SeminarlehrerInnen sind im derzeitigen Referendariat die maßgebenden und prüfenden Bezugspersonen. Dabei stehen ihnen weder genug Zeit zur Verfügung, noch besitzen sie eine spezielle Ausbildung für diese Aufgaben, die den normalen Schulbetrieb übersteigen. Eine ausreichende Betreuung und eine detaillierte Reflexion sind daher oft nicht möglich.
Wir fordern deshalb eine fundierte Ausbildung für SeminarlehrerInnen, sowie eine fortlaufende Betreuung und eine Überprüfung der pädagogischen und fachlichen Eignung als SeminarlehrerInnen. Außerdem müssen den SeminarlehrerInnen mehr Stunden angerechnet werden um eine effiziente Betreuung der ReferendarInnen zu gewährleisten.
Das derzeitige Benotungssystem im Referendariat ist völlig unzureichend. Lehrproben sind künstliche, nicht der Realität entsprechende Unterrichtsstunden, die nicht objektiv beurteilt werden, da viele der Noten von den persönlichen Einschätzungen der oftmals unzureichend ausgebildeten Vorgesetzten abhängen. Weitere Prüfungen beziehen sich auf die Fähigkeit des wissenschaftlichen Arbeitens, die jedoch bereits an der Universität ausreichend geprüft wurde.
Wir fordern eine allgemeingültige, transparente und neutrale Beurteilung durch verschiedene Instanzen, um eine faire und objektive Benotung zu gewährleisten. Des Weiteren fordern wir realitätsnahe und häufigere Lehrproben, sowie die Abschaffung der schriftlichen Hausarbeit und des inhaltlich redundanten pädagogisch-psychologischen Kolloquiums.
6. Psychologische Betreuung im Referendariat
Soziale Berufe, wie der Lehrerberuf, können psychisch äußerst belastend sein. Gerade im Referendariat wird dieser Effekt durch verdichtete Lerninhalte, Prüfungen und zahlreiche neue Aufgaben verstärkt.
Wir fordern die Anerkennung dieser Belastung in Form einer ständig angebotenen psychologischen Betreuung der ReferendarInnen, ohne dass deren Inanspruchnahme Auswirkungen auf eine spätere Verbeamtung haben darf.
7. Verteilungssystem im Ministerium
Momentan werden die Zuteilungslisten für die Referendariatsplätze im Ministerium ohne ein Computersystem erstellt. Das langsame und fehlerträchtige handschriftliche System führt dazu, dass den ReferendarInnen ihre Zuteilung in der Regel erst zwei Wochen vor Schulantritt mitgeteilt wird.
Dies baut einen unzumutbaren Druck bei der Wohnungssuche auf. Daher fordern wir das Ministerium auf, ein zeitgemäßes Verteilungssystem zu benutzen. Außerdem muss die Zuteilung den ReferendarInnen mindestens drei Monate vor Schulantritt mitgeteilt werden.







